Drei gute Gründe für mehr Schutz
Für kleine und große Missgeschicke
Der Exklusiv-Tarif schützt vor Schadensersatzforderungen von bis zu 30 Mio. Euro. Im Premium-Tarif gilt der Schutz sogar bis zur Deckungssumme von 50 Mio. Euro – so bleiben Ihre Kunden selbst bei den ganz großen Missgeschicken auf der sicheren Seite.
Drei gute Gründe für mehr Schutz
Für echte Schutzgemeinschaften
Im Familientarif schützt unsere Privathaftpflicht nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch seine Liebsten: Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Eltern oder einfach nur Verwandte, die mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben, sind in den Tarifvarianten Premium und Exklusiv kostenfrei mitversichert.
Drei gute Gründe für mehr Schutz
Für den soliden Schutz nebenbei
Unsere Privathaftpflicht beschützt Ihre Kunden auch in ihrer Funktion als Bauherr, Flugfahrzeughalter (Drohne) und Lehrer. Geringfügige nebenberufliche Tätigkeiten sind bis zu einem Jahresumsatz von maximal 22.000 Euro ebenfalls beitragsfrei mitversichert.
Leistungsübersicht
Mitversichert
50.000.000 Euro
50.000.000 Euro
10.000.000 Euro
Entschädigung in Höhe des titulierten Schadensersatzbetrags im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme
Spezial-Schadenersatzrechtsschutz ohne Mindeststreitwert und ohne Selbstbeteiligung
Versicherungsschutz besteht für Schadensersatzansprüche, denen vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt und für Schadensersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind.
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert bis 1.000.000 Euro
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert bis 10.000 Euro
Mitversichert
Mitversichert bis 10.000 Euro
Mitversichert bis 5.000 Euro
Mitversichert bis 1.000 Euro
Mitversichert bis 1.000 Euro
Nein
30.000.000 Euro
30.000.000 Euro
10.000.000 Euro
Entschädigung in Höhe des titulierten Schadensersatzbetrags im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme
Spezial-Schadenersatzrechtsschutz ohne Mindeststreitwert und ohne Selbstbeteiligung
Versicherungsschutz besteht für Schadensersatzansprüche, denen vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt und für Schadensersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind.
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert bis 2.500 Euro
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert
Mitversichert bis 1.000 Euro
Nein
Nein
Mitversichert bis 2.500 Euro
Nein
Nein
Deckungsumfang | Privathaftpflicht Premium | Privathaftpflicht Exklusiv |
---|---|---|
Leistungsschutz
(Best-Leistungsgarantie) | Mitversichert | Nein |
Deckungssumme pauschal Personen-,
Sach- und Vermögensschäden | 50.000.000 Euro | 30.000.000 Euro |
Deckungssumme Vorsorgeversicherung
pauschal Personen-, Sach- und
Vermögensschäden | 50.000.000 Euro | 30.000.000 Euro |
Vorsorgeversicherung | 10.000.000 Euro | 10.000.000 Euro |
Forderungsausfalldeckung | Entschädigung in Höhe des titulierten Schadensersatzbetrags im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme | Entschädigung in Höhe des titulierten Schadensersatzbetrags im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme |
Rechtsschutz für die Forderungsausfalldeckung | Spezial-Schadenersatzrechtsschutz ohne Mindeststreitwert und ohne Selbstbeteiligung | Spezial-Schadenersatzrechtsschutz ohne Mindeststreitwert und ohne Selbstbeteiligung |
Forderungsausfalldeckung auch bei
Forderungsausfalldeckung auch bei
Vorsatz und Tierhaltereigenschaft | Versicherungsschutz besteht für Schadensersatzansprüche, denen vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt und für Schadensersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind. | Versicherungsschutz besteht für Schadensersatzansprüche, denen vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt und für Schadensersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind. |
Regressansprüche bei Personenschäden
von Sozialversicherungsträgern u. ä. | Mitversichert | Mitversichert |
Strafrechtsschutzdeckung im Haftpflichtfall | Mitversichert | Mitversichert |
Haftpflichtansprüche wg. Sachschäden
am Arbeitsplatz | Mitversichert bis 1.000.000 Euro | Mitversichert bis 2.500 Euro |
Mietsachschäden an gemieteten Räumen
und Gebäuden | Mitversichert | Mitversichert |
Mietsachschäden an beweglichen, gemieteten, geliehenen und gepachteten Sachen | Mitversichert | Mitversichert |
Mietsachschäden in Ferienunterkünften
und Hotels | Mitversichert | Mitversichert |
Allmählichkeitsschäden | Mitversichert | Mitversichert |
Verlust fremder privater Schlüssel | Mitversichert | Mitversichert |
Verlust fremder beruflicher (gewerblicher)
Schlüssel | Mitversichert | Mitversichert bis 100.000 Euro |
Verlust fremder beruflicher (gewerblicher)
Schlüssel | Mitversichert | Mitversichert |
Verlust fremder ehrenamtlicher Schlüssel | Mitversichert | Mitversichert |
Kosten für die Auswechselung der im
Sondereigentum stehenden Schlösser
(Eigenschaden) | Mitversichert bis 10.000 Euro | Mitversichert bis 1.000 Euro |
Verlust fremder Kfz- und Tresorschlüssel | Mitversichert | Nein |
Folgekosten Schlüsselverlust | Mitversichert bis 10.000 Euro | Nein |
Be- und Entladeschäden an fremden Kfz | Mitversichert bis 5.000 Euro | Mitversichert bis 2.500 Euro |
Ausgleich der SB in der Vollkasko
bei gemietetem oder geliehenem Kfz
(auch Car Sharing) | Mitversichert bis 1.000 Euro | Nein |
Übernahme der Mehrkosten durch eine
Rabattrückstufung an fremden Kfz | Mitversichert bis 1.000 Euro | Nein |
Was unsere Kunden zur PHÖNIX Privathaftpflicht sagen: Die Sicherheit meiner Familie geht über alles. Dazu gehört für mich auch die Privathaftpflicht, denn schon ein kleines Missgeschick kann manchmal ganz schön teuer werden. Mit PHÖNIX weiß ich meine Liebsten bestens abgesichert, auch wenn mal etwas daneben geht.
(Klaus H., Mannheim)
Was unsere Kunden zur PHÖNIX Privathaftpflicht sagen: Die Sicherheit meiner Familie geht über alles. Dazu gehört für mich auch die Privathaftpflicht, denn schon ein kleines Missgeschick kann manchmal ganz schön teuer werden. Mit PHÖNIX weiß ich meine Liebsten bestens abgesichert, auch wenn mal etwas daneben geht.
(Klaus H., Mannheim)
Sieben gute Gründe für die PHÖNIX Privathaftpflicht
Privathaftpflicht
- Versicherungssumme bis zu 50 Mio. Euro
- Bestleistungs-Garantie (Leistungsschutz) mit weltweiter Geltung, ohne Sublimits und ohne verkürzte Kündigungsfristen
- Tarifvarianten für jede Familiensituation
- Bei einem Vertragswechsel gelten die besseren Konditionen unserer Privathaftpflicht sofort und beitragsfrei
- Der Schlüsselverlust ist inklusive der Folgekosten mitversichert
- Die Diensthaftpflicht für Lehrer und deren Partner ist obligatorisch eingeschlossen
- Regulierung von durch nicht deliktfähige Personen (z. B. ein an Demenz erkrankter Elternteil oder ein nicht deliktfähiges Kind) verursachten Schäden
Starke Leistungen, faire Prämien
Tarife | Premium | Exklusiv |
---|
Deckungssumme | 50 Mio. Euro | 30 Mio. Euro |
Familie | 88,20 Euro | 67,20 Euro |
Paar ohne Kind | 79,38 Euro | 60,48 Euro |
Single mit Kind | 83,79 Euro | 63,84 Euro |
Single | 66,15 Euro | 50,40 Euro |
Paar ohne Kinder Senioren
(ab 60. Lebensjahr) | 61,74 Euro | 47,04 Euro |
Single Senioren
(ab 60. Lebensjahr) | 52,92 Euro | 40,32 Euro |
Diensthaftpflicht | 19,00 Euro | 19,00 Euro |
Deckungssumme | 50 Mio. Euro | 30 Mio. Euro |
Familie | 72,45 Euro | 56,70 Euro |
Paar ohne Kind | 65,21 Euro | 51,03 Euro |
Single mit Kind | 68,83 Euro | 53,87 Euro |
Single | 54,34 Euro | 42,53 Euro |
Paar ohne Kind Senioren
(ab 60. Lebensjahr) | 50,72 Euro | 39,69 Euro |
Single Senioren
(ab 60. Lebensjahr) | 43,47 Euro | 34,02 Euro |
Diensthaftpflicht | 19,00 Euro | 19,00 Euro |
* Die Selbstbeteiligung entfällt nach 5 schadenfreien Jahren dauerhaft.
Starke Leistungen, faire Prämien
Prämienbeispiele ohne Selbstbeteiligung inkl. Versicherungssteuer (jährlich)
Prämienbeispiele mit 150 Euro Selbstbeteiligung* inkl. Versicherungssteuer (jährlich)
Häufige Fragen zu unserer Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen, die aus Missgeschicken und anderen Versehen resultieren. Solche Ansprüche können aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.
Ein Beispiel: Unser Versicherungsnehmer überquert die Straße, ohne zuvor nach links und rechts zu schauen, und kollidiert mit einem Radfahrer, der dadurch stürzt. Dadurch können Personenschäden (Verletzung des Radfahrers), Sachschäden (Beschädigung am Fahrrad) und Vermögensschäden (der Radfahrer ist Unternehmer und verpasst einen wichtigen geschäftlichen Termin) entstehen. In einem solchen Fall übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten.
Laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ist der Schädiger dazu verpflichtet, für schuldhaft verursachte Schäden zu haften – und zwar selbst dann, wenn nicht mit Vorsatz gehandelt wird. Die Höhe der Schadensersatzforderungen kann vor allem bei Personenschäden Millionenbeträge erreichen. Da Missgeschicke und Unfälle jedem passieren können, ist eine Privathaftpflicht deshalb grundsätzlich für jeden sinnvoll. Sie übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme und schützt so vor existenzbedrohenden finanziellen Forderungen. Bei PHÖNIX beträgt diese Versicherungssumme 30 Millionen Euro im Tarif Exklusiv und 50 Millionen Euro im Tarif Premium.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, seinen Partner und seine Kinder. Darüber hinaus auch Eltern und Großeltern, falls diese mit dem Versicherungsnehmer unter einem Dach leben und unter derselben Adresse gemeldet sind.
Nicht versichert sind zum Beispiel vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Außerdem gibt es Bereiche, die nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind, wie etwa Schäden durch die Nutzung eines Kfz oder berufliche Risiken.
Der Versicherungsschutz der PHÖNIX PHV gilt in Europa ohne zeitliche Begrenzung. Bei Aufenthalten außerhalb Europas greift die Deckung für längstens 5 Jahre, sofern Ihr Kunde weiterhin eine deutsche Meldeadresse hat.
Hunde (mit Ausnahme von Blindenhunden) und Pferde sind nicht in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Für Schäden, die durch einen Hund oder Pferd entstehen, gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung der PHÖNIX Schutzgemeinschaft.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Fluggeräten, die keiner Versicherungspflicht unterliegen (z.um Beispiel Modellflugzeuge oder Spielzeugdrachen). Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für versicherungspflichtige Flugmodelle mit und ohne Motor sowie Drohnen, sofern diese
- ausschließlich privat genutzt werden
- das Startgewicht von 5 Kilogramm nicht übersteigen und
- bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Flugverbot in
bestimmten Zonen, verstoßen wird.
Der Verlust von fremden Schlüsseln oder Codekarten (zum Beispiel Schlüssel einer gemieteten Immobilie, Hotelschlüssel, Zugangskarten für den Arbeitsplatz als Nichtselbstständiger) ist versichert.
In der Privathaftpflichtversicherung von PHÖNIX sind nebenberufliche Tätigkeiten im Tarif Exklusiv bis 12.000 Euro Jahresumsatz versichert, im Tarif Premium sogar bis 22.000 Euro Jahresumsatz. Nicht versichert sind handwerkliche, medizinisch/heilende, planende/bauleitende oder beratende Tätigkeiten und Tätigkeiten, bei denen Angestellte beschäftigt werden.
Sollte ihr Kunde einmal selbst einen Schaden erleiden und der Verursacher ist nicht in der Lage sein, diesen zu befriedigen, übernimmt die PHÖNIX Schutzgemeinschaft den Schaden. Damit die PHÖNIX Schutzgemeinschaft der Forderungsausfalldeckung nachkommen kann, muss nachgewiesen werden, dass der Schädiger zahlungsunfähig ist und nicht über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht – auch Diensthaftpflicht – als Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Schule (Beamte und Angestellte). Dieser Schutz gilt auch für den mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner.
Die Diensthaftpflicht für Bedienstete mit reinen Verwaltungstätigkeiten, Angehörige der Feuerwehr, Rettungsdienste, Bundeswehr, Polizei, Zoll-, Straf-, Justiz- oder Vollzugsdienst, Pfarrer, Kindergärtner, Erzieher kann gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.
Ein eingetretener Schaden sollte schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden. Unverzüglich bedeutet in diesem Kontext spätestens innerhalb einer Woche – so steht es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG § 30). Schäden, die durch kriminelle Handlungen entstanden sind, sind zudem direkt bei der Polizei zu melden.
Für die Schadenmeldung stehen folgende Optionen zur Auswahl:
- Der betreuende Versicherungsmakler meldet den Schaden per Ameise, per Mail oder per Schadenformular
- Der Kunde meldet den Schaden per Mail oder per Schadenformular direkt an die PHÖNIX Schutzgemeinschaft
- Makler oder Kunde nutzen die Schadenmeldestrecke unter phoenix-versichert.de
Unser Schadenteam wird sich mit den Beteiligten kurzfristig nach Meldung in Verbindung setzen und eventuell offene Fragen klären.
Die Privathaftpflichtversicherung kann ohne Einhaltung einer Frist zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt werden. Der Eingang der Kündigung kann formlos in Textform erfolgen.
ACHTUNG: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, Ihren Kunden passend abzusichern.
Eine bestehende Haftpflichtversicherung bei einer anderen Gesellschaft kann in der Regel zur jeweils nächsten Hauptfälligkeit gekündigt werden. Ab Antragseingang bei der PHÖNIX Schutzgemeinschaft gelten die verbesserten Leistungen für Ihren Kunden über die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung als mitversichert!
In nur wenigen Schritten zu deinem Bestpreis-Versicherungsangebot: